Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten, gleichzeitig sind Anwälte aber auch in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Anwälte arbeiten im Allgemeinen im Interesse ihrer Mandanten. Sie haben aber auch eine Verantwortung der Pubkik gegenüber. Sie sind unabhängig aber ein Teil des Rechstaates. Sie haben neben den Gerichten und Staatsanwaltschaft eine eigenständige Aufgabe im Durchsetzen des Rechts und sorgen dafür, dass der Mandanten gehört wird und seine Interesse und Recht gewahrt wird.
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.
Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.
In folgenden Rechtsgebieten werden derzeit Fachanwaltstitel verliehen:
Verwaltungsrecht
Steuerrecht
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Familienrecht
Strafrecht
Insolvenzrecht
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin
Quelle: BRAK